1. Geltungsbereich und Obliegenheiten

  1. Die Vermietung der Zimmel Verwaltungs GmbH (nachfolgend „Vermieterin“) und die Einlagerung und Nutzung der Mieterinnen und Mieter (nachfolgend, der einfachen Lesbarkeit halber, „Mieter“) erfolgt zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich und von beiden Seiten unterzeichnet etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten auf dem gesamten Areal der Vermieterin. Die Einlagerung, das
    Abstellen von KFZ und die Nutzung insbesondere der Büroräumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr
    . Für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände aus Lagerräumen, Corletten, von und aus Fahrzeugen, sowie in und aus Büros übernehmen wir keine Haftung. Die Vermieterin empfiehlt dem Mieter die Versicherungsbelange selbst zu bewerten.
  3. Der Mieter ist berechtigt zu jeder Zeit innerhalb des im Mietvertrag angegebenen Zeitraumes das von ihm gemietete Objekt zu erreichen. Dazu erhält er alle notwendigen Zutritts-Codes bzw. Schlüssel, die am Mietvertrag angeführt sind. Die Weitergabe an Dritte, ist streng verboten, gefährdet die Sicherheit aller anderen Mieter und kann daher zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.
  4. Die Zufahrt auf das Betriebsgelände ist mit einem automatischen Tor ausgestattet, welches durch ein Bluetooth-Signal oder den Codetaster geöffnet werden kann. Die Fahrtzeit des Tores beträgt ca. 30 Sekunden (auf die gelbe Blinkleuchte achten), erst und ausnahmslos danach darf in den Schwenkbereich des Tores eingefahren werden. Das Tor schließt automatisch nach weiteren 30 Sekunden. Für Schäden am Tor haftet der zu wider handelnde Mieter, ebenso für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug.
  5. Keine Personen, mit denen kein aufrechtes Mietverhältnis besteht, mitnehmen. Ausgenommen sind unmittelbare Angehörige (Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder, Großeltern), Kunden für den Bürobereich, sowie nach vorheriger Ankündigung auch sonst in irgendeiner Verbindung stehende Dritte.
  6. Zum Schutz aller Personen, Kinder und Hunde ist am gesamten Gelände ausnahmslos in Schrittgeschwindigkeit, das sind ca. 5 km/h, zu fahren. Es gilt die StVo.
  7. Im Interesse aller sind Verunreinigungen jeglicher Art am Gelände und in den Hallen zu vermeiden.
  8. In sämtlichen Räumen und Hallen gilt ein generelles Rauchverbot, im Freien ist rauchen nur an dafür vorgesehenen Plätzen gestattet (Aschenbecher sind vorhanden). Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist verboten und wird von uns als vorsätzliche Verschmutzung betrachtet (siehe auch 1.7).
  9. Bei Verlassen des Mietobjektes bzw. des Areales hat jeder Mieter und jede zutrittsberechtige Person sämtliche Türen und Tore gewissenhaft entsprechend zu (ver)schließen, bzw. automatisch betriebene Tore zu überwachen und ggf. ein Versagen zu melden.
  10. Das Blockieren des Garagentores ist nicht gestattet, um Wärmeverlust und das Eindringen von Schädlingen zu vermeiden. Einzige Ausnahme ist das Be- und Entladen während des Aufenthaltes beim Tor, jedoch nicht, wenn Güter transportiert werden und auch nicht um ein neuerliches Öffnen zu ersparen!
  11. Sämtliche handwerkliche Tätigkeiten in und außerhalb des Lagerraumes sind strengstens untersagt, insbesondere das Schweißen, Hantieren mit offenem Feuer oder Licht, die Verwendung von Staub oder Funkenflug erzeugenden Schleif- oder Trenngeräten und die Verarbeitung oder Verwendung von Lacken und sonstigen Chemikalien.
  12. In dringenden Fällen ist unsere 24-Stunden-Bereitschaft erreichbar unter 0676 / 845 103 250.
  13. Aushänge neben dem Einfahrtstor sind zu beachten.
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