trockene Lagerräume
temperaturbeständig, (10 bis 25 °C)
jederzeit zugänglich (Bluetooth- und Zahlencode)
videoüberwacht
alarmgesichert
modernstes Abwehrsystem für Nagerschädlinge
Lagervarianten
Beispielfotos und Preise
ab € 69,-- pro Monat - trocken, temperaturbeständig, videoüberwacht, jederzeit zugänglich, Raumhöhe ca, 2,8 Meter
Mietsache | Beschreibung | ungefähre Größe | Preis p.m. | |
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Abteil 6 |
13 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar |
6 m² | € 69,00 belegt |
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Abteil 9 | 4 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar | 9 m² | € 79,00 belegt |
ab € 89,-- pro Monat - trocken, temperaturbeständig, videoüberwacht, jederzeit zugänglich, Raumhöhe ca, 2,8 Meter
Mietsache | Beschreibung | ungefähre Größe | Preis p.m. | |
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Abteil 11 |
8 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar |
11 m² | € 89,00 belegt |
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Abteil 15 | 8 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar | 15 m² | € 99,00 belegt |
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Abteil 17 |
20 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar |
17 m² | € 109,00 belegt |
ab € 129,-- pro Monat - trocken, temperaturbeständig, videoüberwacht, jederzeit zugänglich, Raumhöhe ca, 2,8 Meter
Mietsache | Beschreibung | ungefähre Größe | Preis p.m. | |
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Abteil 20 | 1 Raum vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar | 20 m² | € 129,00 belegt |
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Abteil 22 | 1 Raum vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar | 22 m² | € 139,00 belegt |
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Abteil 25 | 2 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar | 25 m² | € 159,00 belegt |
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Abteil 39 | 2 Räume vorhanden, mit Vorhangschloss gesichert, nicht einsehbar | 39 m² | € 239,00 belegt |
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Abteil 60 | 1 Raum vorhanden, mit Zylinderschloss gesichert, nicht einsehbar | 60 m² | € 379,00 belegt |
ab € 35,-- pro Monat - trocken, temperaturbeständig, videoüberwacht, jederzeit zugänglich
Mietsache | Beschreibung | ungefähre Größe | Preis p.m. | |
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KFZ S | 7 Abstellplätze für kleinere Motorräder, Roller, ... | 3 m² | € 35,00 2 frei! |
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KFZ M | 4 Abstellplätze für größere Motorräder (z. B. Goldwing, Quads, ...) | 5 m² | € 49,00 belegt |
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Einfahrt in die Halle für Fahrzeuge bis 1,99 Meter Höhe - beheizt, lichtgeschützt, trocken. Garage und Freigelände sind videoüberwacht.
Mietsache | ungefähre Größe | Preis p.m. | ||
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Abstellplatz in der Halle | 11 m² | € 65,00 belegt |
Diese preisgünstige Lösung für die dauerhafte Verwahrung ohne der Notwendigkeit des 24-Stunden-Zutrittes. Nach Terminabsprache ist der Zugang möglich, da die Aufbewahrung in einem - nur für uns - zugänglichen Bereich erfolgt. Achtung: Im Preis inbegriffen ist nur die einmalige Ein- und Auslagerung!
Mietsache | Beschreibung | ungefähre Größe | Preis p.m. | |
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Corlette Klein |
Rollbare Gitterbox, B: 120 cm, T: 110 cm |
1,3 m² / 2,2 m³ | € 25,00 frei! |
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Corlette Mittel |
Rollbare Gitterbox, B: 170 cm, T: 110 cm |
1,9 m² / 3,2 m³ | € 30,00 frei! |
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Corlette Groß |
Rollbare Gitterbox, B: 200 cm, T: 110 cm |
2,2 m² / 4,0 m³ | € 35,00 belegt |
Lagerfläche für den gewerblichen Bereich zum fairen Gesamtpreis ohne Nebenkosten. Fragen Sie auch nach unserem Logistik-Paket!
Logistik-Paket:
Wir übernehmen bei Bedarf für Sie die Warenannahme oder -ausfolgung zu unseren dafür definierten Zeiten.
Somit sparen Sie Stunden für ihr eigenes Personal. Die Dokumente erhalten Sie von uns vorab per Mail und liegen im Original bei der Ware.
Wir erteilen Ihnen bei Anfrage Auskunft über Ihre bei uns gelagerten Waren, usw.
Das Paket umfasst insgesamt bei Bedarf maximal 2 Arbeitsstunden pro Woche.
Mietsache | Beschreibung | Größe | Preis p.m. | |
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Halle 1 |
Lagerhalle mit 2 Laderampen, davon eine Hebebühne und eine mit automatischer Anpassung an die Ladehöhe |
565 m² | € 3.550,00 (belegt) |
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Halle 2 |
Lagerhalle mit 2 Laderampen, beide mit automatischer Anpassung an die Ladehöhe |
410 m² |
€ 2.590,00 |
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Halle 3/1 |
Abgetrennter Bereich in einer Lagerhalle |
109 m² | € 670,00 (belegt) |
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Halle 3/2 |
Abgetrennter Bereich in einer Lagerhalle |
157 m² | € 1.000,00 (belegt) |
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Halle 3/3 |
Abgetrennter Bereich in einer Lagerhalle |
540 m² | € 3.300,00 (belegt) |
Büros im Obergeschoss
WLAN, Toilette und Dusche, gemeinsame Kaffeeküche, optional mit Abstellraum. Von uns gereinigt werden jeweils die gemeinsam benutzten Flächen, wie Gang, Küche und Sanitärräume. Für die jeweiligen Büros sind die Mieter selbst verantwortlich.
Mietsache | Beschreibung | ungefähre Größe | Preis p.m. | |
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Büro S |
Büro oder Praxisraum inkl. Beheizung und elektr. Strom |
10 m² | € 150,00 (belegt) |
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Büro M | Büro oder Praxisraum inkl. Beheizung und elektr. Strom | 12 m² | € 160,00 (belegt) |
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Büro L | Büro oder Praxisraum inkl. Beheizung und elektr. Strom | 22 m² | € 295,00 (belegt) |
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FAQ
Wie lange ist die Mindestmietdauer und wie lange läuft der Mietvertrag?
Es gibt keine Mindestmietdauer, der kleinste verrechenbare Betrag ist 1 Monat, der Rest ist Vereinbarungssache.
Wie kann ich zu meinem Fahrzeug oder in mein Abteil?
Durch drei getrennte Zugangssysteme, jederzeit möglich, ausgenommen die Palettenplätze.
Wann sind die Palettenplätze zugänglich?
Die Paletten werden von uns ausgefolgt und wieder entgegen genommen und in einem eigens dafür vorgesehenen Raum gelagert. Somit ist ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen.
Gibt es Vergünstigungen?
Ja, bei Mietdauer von mindestens einem Jahr und bei Inanspruchnahme von mindestens zwei Varianten.
Gibt es eine Kaution?
Ja, (= drei Monatsmieten), die bei Beendigung des Mietvertrages rückerstattet wird.
Wie sind meine Sachen versichert?
Da die eingelagerten Güter nicht unser Eigentum sind, können diese auch nicht versichert sein. Wir vermitteln aber gerne einen passenden Vertrag dazu, oder fragen Sie einfach ihren Betreuer.
Fahrzeuge sind generell ausgeschlossen, dafür gibt es die jeweilige Fahrzeug-Kasko-Versicherung.
Über uns
Eine Zeitreise durch die Firmengeschichte von 1984 bis heute
Die Geschichte der "F-Z" Möbel Handels Ges.m.b.H. & Co.KG
Am 19. Dezember 1984 gründete Franz Zimmel als erfahrener Großhandelskaufmann, spezialisiert auf rustikale Korpusmöbel, Tische, Stühle und Eckbankgruppen,
seine Firma, die schon bald Partner einer deutschen Einkaufsgemeinschaft namens "M-Form" wurde und so sehr rasch zu einem Traditionsunternehmen
und wichtiger Zulieferant des österreichischen Möbelhandels. Anfänglich wurde vorwiegend aus Italien importiert, jedoch verlagerte sich der Wareneinkauf
zunehmend nach Rumänien und Ungarn. Im Jahr 1988 wurde das Anwesen in Wilhelmsburg von der Firma Haribo gekauft und es erfolgt der Umzug vom
wesentlich kleineren Lager in Böheimkirchen in ein 15.000 m² großes Anwesen mit damals 2.500 m² Lagerfläche und Bürogebäude.
Der Zubau von weiteren 2.500 m² erfolgte im Jahr 1990 . Im Jahr 1994 erfolgte die Ehrung der Wirtschaftskammer zum größten österreichischen Möbelimporteur.
Das war auch gleichzeitig das Jahr in dem Franz Zimmel neben seiner Gattin Josefine seinem Sohn Bernd im Unternehmen einen Bereich im Vertrieb
und Außendienst anvertraute. Bernd´s damaliges Tätigkeitsfeld, die Logistik, Fuhrpark, Instandhaltung und EDV, wurde mit der Vertriebs- und Einkaufstätigkeit
erweitert. Zahlreiche internationale Möbelmessen und der ausgezeichnete Geschäftsgang, sowie das überragende kaufmännische Geschick von Franz Zimmel brachten die Firma in den Jahren 1994 bis 2000 auf den Gipfel ihres Erfolges.
Die Fabrik in Ungarn "FZ" Hungaria Kft
Die Erfolge am österreichischen Möbelmarkt machten es sogar möglich und notwendig eine eigene Produktionsstätte zu erwerben. Im Jahr 1997 übernahm
Franz Zimmel die damals insolvente Großtischlerei in Pápa (Ungarn) und setzte den damas 24jährigen (!) Sohn Bernd als Geschäftsführer ein. in den darauf folgenden Jahren war man mit kaumännischen Herausforderungen in unbeschreiblichem Ausmaß konfrontiert, jedoch konnte gemeinsam die Fabrik rationalisiert und modernisiert werden und mit nur 1/3 der Stamm-Mannschaft (der Rest verließ das Unternehmen aus freien Stücken) konnte eine am österreichischen Markt außergewöhnlich hohe Qualität für Ware aus den Ländern des ehemaligen Ost-Blocks erreicht werden. Das Schwergewicht der Produktion verlagerte sich auf wenige Großhändler und es wurde sogar nach Deutschland exportiert. Mit dem Zusammenbruch des europäischen Möbelmarktes, der Fusionierung von großen Möbelhausketten und dem gleichzeitigen Aussterben von mittelständischen Unternehmen war die Familie Zimmel gezwungen die Produktionsstätte in Ungarn im Jahr 2003 aufzugeben und die Hallen zu verkaufen.
Der Ausstieg vom Nachfolger, seine Rückkehr und die Betriebsübernahme
Das schwierige Umfeld und die Uneinigkeit über die weitere Firmenphilosophie machte dann eine Trennung notwendig. Bernd Zimmel verließ im Jahr 2003 das elterliche Unternehmen und gründete gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin und heutigen Gattin Romy die Zimmel KG (heute Zimmel Dienstleistungs KG) und startete eine neue Karriere in der Finanzbranche. Als staatlich geprüfter Vermögensberater und Versicherungsmakler begann nun eine neue Epoche für die Nachfolgegeneration. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, aber mit Beharrlichkeit und immer den Vorteil des Kunden im Auge, gelang es, einen Kundenstock aufzubauen, der, trotz der kritischen Jahre in der Finanzbranche um 2008, bis heute die Treue erweist. Im Herbst 2012 entstand dann die Idee der Lagervermietung und es wurden in einem eigenen Bereich der 5000 m² großen, aber teilweise leer stehenden Halle, 2 Lagerräume gebaut. Sämtliche Bautätigkeiten erledigte Bernd selbst und bevor diese Abteile fertig gestellt werden konnten, waren sie auch schon vermietet. Das war der Beginn eines gänzlich neuen Geschäftsmodelles des einst so erfolgreichen, später dann in den Tiefschlaf versinkenden Unternehmens. Es entstanden in Eigenregie ein Lagerraum nach dem anderen und somit hatte das Unternehmen auch wieder Zukunft. Im Fühjahr 2014 erfolgte dann die Übernahme der Geschäftsleitung und der betrieblichen Tätigkeiten vom Sohn Bernd und Franz Zimmel zog sich gemeinsam mit seiner Gattin in den Ruhestand zurück.
Der Wiederaufstieg
Von nun an entstanden nach und nach weitere Räumlichkeiten für Kunden, die uns heute sowohl ihr Hab und Gut, wie auch ihre Fahrzeuge zur Aufbewahrung anvertrauen. Die Umfirmierung in die Zimmel Verwaltungs GmbH erfolgte im Jahr 2014. Seither wird laufend saniert, renoviert und modernisiert. Die Bausubstanz des ursprünglichen Gebäudes aus 1978 wurde in diesen Jahren auf den modernsten Stand der Technik gebracht, inklusive der Installation einer ausgeklügelten Überwachungsanlage, einer modernen Heizungsanlage und dem automatischen Einfahrtstor. Tausch der Fenster, Dachsanierung, Austausch der Rolltore, Erneuerung der elektrischen Anlage und die Einteilung von weiteren Brandabschnitten für gewerbliche Mieter sind ebenfalls Teil der Umstrukturierungen. Die Krönung des Ganzen erfolgte im Jahr 2018, wo sogar noch Platz für das langjährige Familienhobby, der Kunst des Karate, geschaffen wurde. Es entstand das Dojo (Trainingsraum, Raum in dem der Weg beschritten wird) für den Sonkei Karatedo Union Wilhelmsburg.
Die Kommandoübergabe
Anlass war ein 2-monatiger Aufenthalt vom Chef als Ausbildner beim Österreichischen Bundesheer. In diesem Zeitraum hat sich herausgestellt, dass die Chefin sämtliche Aufgaben alleine erledigen konnte und die Geschäfte alleine geführt hat. Somit lag es nahe, dass sich der Pionier der Familie (Bernd) zurückzieht und sich neuen Themen und Aufgaben widmet, jedoch die Pflege und Instandhaltung selbst weiter übernimmt. Ab nun ist die Chefin die alleinige Ansprechparterin und Verantwortliche für die Vermietung, den weiteren Aufbau und die bevorstehende Bürovermietung.
Die Zukunft
Der Weg der Perfektionierung ist noch nicht zu Ende. Obwohl die zahlreichen Altlasten abgearbeitet sind, gibt es immer was zu tun. Heute haben wir 90 vermietbare Objekte auf unserem Anwesen, mit einer excellenten Auslastung. Die hohe Zufriedenheit unserer Kunden bestätigt unser Tun. Doch der Weg geht weiter und neue Ideen bringen neue Projekte und Aufgaben mit sich.
Bernd Zimmel
Geschäftsführer und Komplementär der Zimmel Dienstleistungs KG:
- Boxenstopp Fahrzeugreinigung:
- Administration und Vertrieb
- Qualitätssicherung
- Fahrzeugtransporte
- "Mein Bagger":
- Baggerfahrer aus Leidenschaft
- Transport von Baumaschinen bis 2,5 Tonnen
- "Mein Finanzservice":
- Beratung (Veranlagung und Versicherungen) OHNE Vertrieb gegen Honorar
- Vermittlung von Basiswissen und Informationen
- Vermögensberater und Versicherungsmakler
- Kundenbetreuung
- Troubleshooting für Kunden
- Unternehmensstrategie und Management
Geschäftsführer der Zimmel Verwaltungs GmbH:
- Strategische Unternehmensführung
- Sicherheit, Überwachung und technische Belange
- Instandhaltung
- Planung und Bau von Erweiterungen und Adaptierungen
- Bereitschaftsdienst und Kundenservice
Vereine und Wein:
- Weinhauer mit Herz und Seele "Traditionsweinbau Zimmel"
- Obmann vom "4x4 Traisental Geländefahrzeugklub"
- Präsident und Sensei (Trainer) vom "Sonkei-Karatedo"
Romy Zimmel
Prokuristin der Zimmel Verwaltungs GmbH:
- Leitung der Vermietung
- Verwaltung und Ablaufmanagement
- Koordinierung der Seminare
- Administration und Finanzbuchhaltung
- Online-Marketing
Kommanditistin der Zimmel Dienstleistungs KG:
- Administration, Finanzbuchhaltung und Inkasso
- Starke Frau im Hintergrund, ohne die es nicht geht :-)
Flexibilität ist unsere Stärke und Ihr Mehrwert!
Unsere Möglichkeiten für Einlagerungen (fast) jeglicher Art sind sehr breit gestreut.
Wir sind ein kleines Familienunternehmen und nutzen unsere Stärke der Flexibilität aus, was Ihnen in vielen Bereichen zu Gute kommt.
Unsere Devise: es muss für beide Seiten passen, dann passt es!
Die Preisgestaltung ist fair und transparent, vergleichen Sie selbst, nicht umsonst erfreuen wir uns von stetig steigender Beliebtheit bei unseren Kunden,
für die wir - sofern wir vor Ort sind - immer Zeit für einen Smalltalk haben und einen schnellen Kaffee.
Dazu kommt noch die Möglichkeit bestimmte Dienstleistungen einfließen zu lassen, die man in anderen Self-Storage-Lagern nicht antrifft.
Ob ein Service für die Übernahme von Anlieferungen für gewerbliche Kunden, die unkomplizierten Erweiterung oder Verkleinerung der benötigten Fläche, die Reinigung von eingestellten Fahrzeugen in unserem Boxenstopp, bis hin zur Transporthilfe ist vieles möglich.
Fragen Sie uns auch über die Transportmöglichkeiten von und zu unserem Lager, auch hier können wir zu fairen Preisen aushelfen.
Straffe Organisation, Disziplin und Liebe zum Job
4 Personen in 2 Firmen
Mit nur 2 Angestellen, die wir klar, kompetent und konsequent, aber freundschaftlich führen, bewältigen wir alle Aufgaben in beiden Firmen.
Unser renoviertes Anwesen:
- Gesamtfläche: 14.000 m²
- Lagerfläche: 5.000m² auf 2 Etagen
- Bürofläche: 400 m²
- Überwachungsanlage auf dem modernsten Stand der Technik
AGB
1. Geltungsbereich und Obliegenheiten
- Die Vermietung der Zimmel Verwaltungs GmbH (nachfolgend „Vermieterin“) und die Einlagerung und Nutzung der Mieterinnen und Mieter (nachfolgend, der einfachen Lesbarkeit halber, „Mieter“) erfolgt zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich und von beiden Seiten unterzeichnet etwas anderes vereinbart wurde.
- Die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten auf dem gesamten Areal der Vermieterin. Die Einlagerung, das
Abstellen von KFZ und die Nutzung insbesondere der Büroräumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände aus Lagerräumen, Corletten, von und aus Fahrzeugen, sowie in und aus Büros übernehmen wir keine Haftung. Die Vermieterin empfiehlt dem Mieter die Versicherungsbelange selbst zu bewerten. - Der Mieter ist berechtigt zu jeder Zeit innerhalb des im Mietvertrag angegebenen Zeitraumes das von ihm gemietete Objekt zu erreichen. Dazu erhält er alle notwendigen Zutritts-Codes bzw. Schlüssel, die am Mietvertrag angeführt sind. Die Weitergabe an Dritte, ist streng verboten, gefährdet die Sicherheit aller anderen Mieter und kann daher zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.
- Die Zufahrt auf das Betriebsgelände ist mit einem automatischen Tor ausgestattet, welches durch ein Bluetooth-Signal oder den Codetaster geöffnet werden kann. Die Fahrtzeit des Tores beträgt ca. 30 Sekunden (auf die gelbe Blinkleuchte achten), erst und ausnahmslos danach darf in den Schwenkbereich des Tores eingefahren werden. Das Tor schließt automatisch nach weiteren 30 Sekunden. Für Schäden am Tor haftet der zu wider handelnde Mieter, ebenso für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Keine Personen, mit denen kein aufrechtes Mietverhältnis besteht, mitnehmen. Ausgenommen sind unmittelbare Angehörige (Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder, Großeltern), Kunden für den Bürobereich, sowie nach vorheriger Ankündigung auch sonst in irgendeiner Verbindung stehende Dritte.
- Zum Schutz aller Personen, Kinder und Hunde ist am gesamten Gelände ausnahmslos in Schrittgeschwindigkeit, das sind ca. 5 km/h, zu fahren. Es gilt die StVo.
- Im Interesse aller sind Verunreinigungen jeglicher Art am Gelände und in den Hallen zu vermeiden.
- In sämtlichen Räumen und Hallen gilt ein generelles Rauchverbot, im Freien ist rauchen nur an dafür vorgesehenen Plätzen gestattet (Aschenbecher sind vorhanden). Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist verboten und wird von uns als vorsätzliche Verschmutzung betrachtet (siehe auch 1.7).
- Bei Verlassen des Mietobjektes bzw. des Areales hat jeder Mieter und jede zutrittsberechtige Person sämtliche Türen und Tore gewissenhaft entsprechend zu (ver)schließen, bzw. automatisch betriebene Tore zu überwachen und ggf. ein Versagen zu melden.
- Das Blockieren des Garagentores ist nicht gestattet, um Wärmeverlust und das Eindringen von Schädlingen zu vermeiden. Einzige Ausnahme ist das Be- und Entladen während des Aufenthaltes beim Tor, jedoch nicht, wenn Güter transportiert werden und auch nicht um ein neuerliches Öffnen zu ersparen!
- Sämtliche handwerkliche Tätigkeiten in und außerhalb des Lagerraumes sind strengstens untersagt, insbesondere das Schweißen, Hantieren mit offenem Feuer oder Licht, die Verwendung von Staub oder Funkenflug erzeugenden Schleif- oder Trenngeräten und die Verarbeitung oder Verwendung von Lacken und sonstigen Chemikalien.
- In dringenden Fällen ist unsere 24-Stunden-Bereitschaft erreichbar unter 0676 / 845 103 250.
- Aushänge neben dem Einfahrtstor sind zu beachten.
2. Mietbedingungen für verschlossene Abteile
- Die Anmietung erfolgt als Lager. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ausschließlich zu diesem Zweck zu nutzen.
- Die zur Verfügung gestellte(n) Fläche(n), im folgenden Mietsache genannt, stehen unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen zur freien Verfügung. Das Deponieren – auch vorübergehend – von Gegenständen außerhalb des im Mietvertrag vereinbarten Mietgegenstandes ist untersagt. Der Vermieterin steht das Recht zu ohne Aufforderung auf Kosten des Mieters diese Gegenstände zu entfernen.
- Der Mieter verpflichtet sich des Weiteren, die Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters, die Behinderung anderer Mieter oder Dritter entstehen können.
- Es besteht generelles Verbot für die Einlagerung von gesetzlich verbotenen Artikeln (z.B. NS-Relikte, Kriegsgerät), feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, wassergefährdende oder übelriechende Stoffe. Das Lagerverbot gilt weiterhin für Güter, die verderben, verfaulen, Ungeziefer anlocken können.
- Die – auch vorübergehende - Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen ist untersagt, ebenso das Halten von Tieren.
- Am Boden freistehende Regale in den Lagerräumen können jederzeit ohne Rücksprache installiert werden, sämtliche Wandmontagen erfordern die Zustimmung der Vermieterin.
- Die Abteile sind mit Verschließeinrichtungen versehen, die von der Vermieterin zur Verfügung gestellt werden. Es sind ausnahmslos und einzig diese Versperrvorrichtungen zulässig. Die Verwendung von eigenen Schlössern oder die Codeänderung bedarf der Zustimmung der Vermieterin. Es muss notfalls Zutritt möglich sein.
3. Mietbedingungen für Fahrzeug-Einstellung:
- Die Einstellung von Fahrzeugen dient ausnahmslos als Dauer-Park-Möglichkeit und nicht als öffentliche Garage.
- Die Einfahrtshöhe des Tores ist genau 1,99 m, die Zufahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Die üblichen Toleranzen für die Durchfahrtshöhe findet hier keine Anwendung.
- Jedem eingestellten Fahrzeug wird ein bestimmter Stellplatz in ausreichender Größe zugewiesen. Das Erreichen des Platzes darf nicht unter Verwendung eines Verbrennungsmotors erfolgen.
- Im beiderseitigen Interesse kann das Fahrzeug bei Einstellung fotografiert und etwaige vorhandene Schäden dokumentiert werden. Die Fotos werden über die Geltungsdauer des Mietvertrages elektronisch gespeichert.
- Bei der Einstellung von Fahrzeugen sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Selbstentzündung zu verhindern, insbesondere und zum Beispiel das Abklemmen der Batterie, Treibstofftanks mit maximal zu 25 % Inhalt.
- Flüssigkeitsverluste sind vor dem Einstellen nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben, dem Fahrzeug ist ein von der Vermieterin kostenlos zur Verfügung gestellter Karton unterzulegen (Motor, Differentiale, Getriebe).
4. Mietbedingungen für Corletten:
- Die einzulagernden Gegenstände sind staubgeschützt und transportsicher zu verpacken.
- Die Corletten werden in der gewünschten Anzahl und Größe von der Vermieterin gesichert bereitgestellt und können beladen werden. Ein selbständiges Rangieren der Corletten ist aus Gründen der Unfallvermeidung verboten!
- Lose liegende Gegenstände sind mittels zur Verfügung gestellter Spanngurte am Rahmen so zu befestigen, dass beim Transport ein Verrutschen vermieden wird und kein Teil über das Gestänge und die Bodenplatte hinausragt.
- Lange Gegenstände sind senkrecht stehend am Gestänge zu befestigen, die nach oben bis zu 3,5 Meter, jedoch nicht über die Grundfläche der Corlette hinausragen können.
- Die Anmietung der Corlette ist für die einmalige Ein- und Auslagerung vorgesehen, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages. Für jede zusätzliche Ausfolgung und erneute Verwahrung wird eine Manipulationsgebühr in der Höhe von € 20,-- inkl. 20 % MwSt. verrechnet, diese ist in bar zum Zeitpunkt der Dienstleistung fällig.
- Für die Anmietung einer Corlette ist in Abweichung zu Punkt 1.3. der AGB keine Berechtigung zum selbständigen Zutritt gegeben. Die Ein- und Auslagerung ist nur zu unseren Geschäftszeiten und nach Terminabsprache möglich.
5. Hausordnung:
- In allen Räumlichkeiten der Vermieterin herrscht generelles Rauchverbot (siehe Punkt 1.8.), mit Ausnahme der dafür gekennzeichneten Plätze. Jeder Mieter ist für die Einhaltung auch gegenüber Kunden oder Begleitpersonen verantwortlich und hat entsprechende Vorkehrungen und Hinweise zu treffen.
- Die Parkplätze am Anwesen sind gekennzeichnet, die Zuordnung ist zu jeder Zeit einzuhalten.
- Für die Sauberkeit in den gemieteten Büroräumen ist der Mieter selbst verantwortlich. Die Kosten für die Reinigung sind im Mietpreis nicht inbegriffen.
- Die Büroreinigung kann von der Vermieterin organisiert werden, dies bezieht sich jedoch nur auf die Reinigung der Böden, nicht auf die Entstaubung des Inventares. Dazu ist die andauernde Zutrittsgenehmigung erforderlich. Für abhanden gekommene Gegenstände oder Beschädigungen übernimmt die Vermieterin keine Haftung. Ein entsprechender Vermerk auf dem Mietvertrag ist erforderlich.
- Die Küche ist für alle Mieter zur freien Verfügung, jeder ist für die Reinigung des eigenen Geschirrs verantwortlich.
- Küche und Gänge werden von der Vermieterin wöchentlich gereinigt, die Fenster zweimal jährlich nach Terminabsprache, in allen Büros.
- Die Toiletten und WC sind nach den Grundsätzen der Reinheit dem nächsten in jenem Zustand zu hinterlassen, indem sie vorgefunden wurden. Die Reinigung erfolgt von der Vermieterin organisiert wöchentlich.
- Es ist selbständig die Mülltrennung vorzunehmen in Papier, Kunststoffverpackungen (gelber Sack) und Restmüll, diese 3 Abfallsorten können in den eigenen Mülltonnen entsorgt werden. Glas und Metallverpackungen sind selbst zu sammeln und in den jeweiligen Containern (beim nahegelegenen Altstoffsammelzentrum) zu entsorgen.
- Zur Verfügung gestellte Handreinigungsmittel, Desinfektionsmittel, WC-Papier, Küchenrollen, usw. sind sparsam zu verwenden. Eine Mitnahme außerhalb der Büroräume wird als Diebstahl definiert. Bereitgestellte Reinigungsgeräte sind nach Gebrauch wieder sauber an den ursprünglichen Platz zurück zu bringen.
6. Mietzeit, Dauer, Kündigung und Zusatzdienstleistungen:
- Die Mindestdauer beträgt 1 Monat. Sämtliche vertragsrelevante Daten sind am Mietvertrag angeführt, insbesondere Beginn, Dauer und Ende des Mietverhältnisses, sowie die Beschreibung des Mietobjektes und die Daten des Mieters.
- Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden, es gelten die Preise laut zum Verlängerungszeitpunkt gültiger Preisliste und die AGB der jeweils letzten Fassung. Sondervereinbarungen werden individuell behandelt.
- Die Kündigung von unbefristeten Verträgen im Privatbereich bedarf der Schriftform und kann von beiden Seiten jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 7 Tagen jeweils zum Monatsletzten Innerhalb der Kündigungszeit wird die Mietsache gemäß Punkt 10.1. behandelt.
- Die Kündigungsfrist für eine betriebliche Anmietung wird gesondert vereinbart und am Mietvertrag angeführt.
- Für die Einlagerung stehen Transportmittel zur Verfügung, die entsprechend der Verfügbarkeit kurzfristig zeitlich begrenzt benutzt werden können. Nach Verwendung sind diese an den dafür vorgesehen Platz zurückzubringen.
- Warenanlieferungen und der Empfang von Postsendungen sind möglich, individuell zu vereinbaren und am Mietvertrag anzuführen.
- Ergänzend zum Punkt 1.11 der AGB besteht die Möglichkeit nach Absprache und gegen Entgelt die Wartungshalle zu verwenden. Die Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Hilfsmittel ist für diesen Zeitraum am vereinbarten Platz erlaubt.
- Leigeräte und Material können, sofern vorhanden, gegen Entgelt und individueller Vereinbarung geliehen werden.
7. Mietpreis, Kaution und Zahlungsverzug:
- Die Miete ist laut jeweils aktueller Preisliste am Mietvertrag angeführt und im Vorhinein und bis zum vereinbarten Datum bei uns einlangend fällig. Wir akzeptieren ausschließlich Überweisung, Dauerauftrag oder SEPA-Lastschrift (früher Bankeinzug), keine Barzahlung.
- Die Vergebührung des Mietvertrages wird von der Vermieterin automatisch vorgenommen und am Mietvertrag vermerkt.
- Zu Beginn des Mietverhältnisses gilt eine Kaution in der Höhe von 3 Monatsraten der Mietgegenstände als Mietsicherheit vereinbart. Die Kaution wird nicht verzinst. Bei Beendigung des Mietverhältnisses und nach Übernahme des Mietobjektes durch die Vermieterin wird die Kaution zurückerstattet. Es kann vereinbart werden, dass die Kaution den letzten Mieten angerechnet wird.
- Die Vermieterin behält sich jährliche Preisanpassungen bei unbefristeten Verträgen (ab 3 Jahre Laufzeit) jeweils zum 1. im Monat des Vertragsabschlusses an die aktuelle Preisliste vor.
- Wird der Mietvertrag seitens des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, so werden 30 % der Summe aller bis zum Vertragsende anfallenden Mieten, mindestens jedoch eine Monatsmiete, als Pönale berechnet und von der Kaution abgezogen oder nachgefordert.
- Für jeden Zahlungsverzug oder jede misslungene SEPA-Lastschrift werden € 10,-- an Aufwandsspesen für den notwendigen Mehraufwand seitens der Vermieterin berechnet. Diese, sowie sämtliche daraus entstandenen Spesen (insbesondere Bankspesen) werden der nächsten Zahlung oder SEPA-Lastschrift hinzugerechnet.
- Kommt der Mieter mit der Zahlung mehr als 2 Monate in Verzug, so steht der Vermieterin nach 3maliger erfolgloser Mahnung das Recht auf die Auflösung des Mietverhältnisses zu und in weiterer Folge die Vorgehensweise gemäß Punkt 10.2. zu, es sei denn alle offenen Forderungen inkl. Nebenkosten (Spesen) sowie ein etwaiges Pönale werden vollständig beglichen.
8. Instandhaltung und Verbesserung:
- Der Vermieterin oder von ihr Beauftragten ist das Betreten der Mietsache aus wichtigem Grund jederzeit, ansonsten nach rechtzeitiger Ankündigung gestattet.
- Die Vermieterin darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder der Mietsache oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auch für Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung und/oder besseren Ausnutzung des Lagergebäudes oder der Einsparung von Heizenergie dienen, wenn sie den Mieter nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Wertverbesserungs- oder Energiesparmaßnahmen benachrichtigt die Vermieterin den Mieter einen Monat vor Beginn der Maßnahme über deren Beginn und voraussichtliche Dauer. Soweit erforderlich, muss der Mieter bei Durchführung dieser Arbeiten mitwirken, z. B. durch vorübergehende Umräumung von gelagerten Gegenständen usw. Verletzt der Mieter diese Pflichten, so haftet er der Vermieterin für etwa entstehende Mehrkosten. Die Vermieterin ist verpflichtet, die Arbeiten zügig durchführen zu lassen. Ein daraus abgeleitetes Kündigungsrecht des Mieters ist ausgeschlossen.
- Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er nur dann die Miete mindern, ein Zurückhaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder Schadenersatz verlangen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die den Gebrauch der Mietsache oder der Ersatzräume zu dem vereinbarten Zweck ganz ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen.
9. Sicherheit und Überwachung:
- Das gesamte Anwesen wird elektronisch überwacht. Einerseits durch Brand-, Schadstoff- und Einbruchsmelder, andererseits durch Echtzeit-Videoüberwachung, die den aktuell üblichen gesetzlichen Richtlinien entspricht. Der Mieter erklärt sich mit der Unterschrift am Mietvertrag mit der Überwachung einverstanden.
- Die Alarmmeldungen erfolgen teils still und teils akustisch und sind zu definierten Zeiten unterschiedlich aktiviert, sodass nachts eine höhere Sicherheitsstufe gegeben ist als tagsüber. Die Benachrichtigung erfolgt mittels SMS an verantwortliche Personen seitens der Vermieterin, Einsatzkräfte werden nicht automatisch alarmiert.
- Bei jedem durch Unachtsamkeit (ausbleibende Unscharfschaltung des zutrittsberechtigten Bereiches) oder vorsätzlich ausgelösten Fehlalarm (Bewegungsmelder, Brandmelder, Türkontakte, Gasmelder) werden sämtliche dadurch anfallende Kosten und die uns daraus entstandene Arbeitszeit dem Verursacher(in) mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. mindestens € 60,--.
- Es ist verboten jene als „alarmgesicherter Fluchtweg“ gekennzeichnete Türen zu öffnen, da dadurch Alarm ausgelöst wird, außer in Situationen, die ein Öffnen unbedingt erfordern (Brand, Erste-Hilfe-Leistung).
- Die Videoaufzeichnungen bleiben ca. 14 Tage erhalten, dienen zur Aufklärung von Beschädigungen oder kriminellen Handlungen, danach werden sie automatisch gelöscht. Die Aufzeichnungen können nur direkt vom Aufzeichnungsgerät lokal ausgelesen werden. Die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz (DVG) werden berücksichtigt. Etwaige Ansprüche aus dem Titel der Verletzung des Datenschutzes werden nicht anerkannt.
- Ergänzend zu den Punkten 1.4 und 1.10 werden die Tore ständig videoüberwacht. Die Dauer des offenen Zustandes ist definiert und über die Alarmanlage wird die Vermieterin über den Status informiert.
- Die Bedienung der Tore kann auch von Beauftragten der Vermieterin über Fernsteuerung erfolgen. Ebenso ist nach telefonischer Absprache auf diese Weise der Zutritt möglich.
10. Ansprüche bei Beendigung des Mietverhältnisses:
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn des Mietverhältnisses befand. Der Mieter hat alle eingebrachten Sachen zu entfernen und in besenreinem Zustand zu bringen.
- Etwaig notwendige Schönheitsreparaturen sowie Instandsetzungsarbeiten sind auf eigene Kosten unaufgefordert durchzuführen, soweit es sich um Schäden innerhalb der Mieträume stammen und vom Mieter verursacht wurden, handelt.
- Die Mietsache gilt erst nach gemeinsamer Besichtigung (Vermieterin und Mieter) als zurückgegeben.
- Schlüssel und Codechips der Alarmanlage (sofern ausgehändigt) sind unverzüglich zu retournieren und die Bluetooth-Koppelung ist zu löschen.
- Sofern der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses gemäß Punkten 6.1., 6.3., 7.7. oder auf sonstige Weise das Mietobjekt nicht unverzüglich und vollständig räumt, setzt die Vermieterin dem Mieter zur vollständigen Räumung eine Frist von 2 Wochen unter Hinweis auf die Folgen (Punkt 10.6.) des fruchtlosen Fristablaufs (Erste Aufforderung).
- Nach Ablauf der Frist aus Punkt 10.5. ist die Vermieterin berechtigt, die Mietsache zu betreten um ihr Vermieterpfandrecht geltend zu machen und eingelagerte Sachen des Mieters in Besitz zu nehmen. Dazu wird der Zugang durch Änderung des Codes oder Anbringung eines Schlosses verwehrt. Das Betreten ist ab diesem Zeitpunkt nur mehr nach Terminabsprache und gemeinsam mit einer von der Vermieterin beauftragten Person möglich. Es wird eine weitere Frist von 4 Wochen unter Hinweis auf die Folgen (Punkt 10.7.) des fruchtlosen Fristablaufs gesetzt (letzte Aufforderung).
- Nach Ablauf der Frist aus Punkt 10.6. gehen eingelagerten Sachen ins Eigentum der Vermieterin über, die dann berechtigt ist diese zu verwerten oder auf Kosten des Mieters fachgerecht zu entsorgen. Ein Anspruch des Mieters auf den Erlös der verwerteten Gegenstände wird ausgeschlossen. Es wird an diesem Punkt auch die Möglichkeit einer Räumungsklage in Erwägung gezogen.
11. Rechtliches und Klauseln:
- Die Einhaltung aller gewerberechtlichen Belange ist, sofern zutreffend, im Verantwortungsbereich des Mieters.
- Ausgehändigte Schlüssel sind Teil der zentralen Schließanlage und bleiben im Eigentum der Vermieterin. Bei Beschädigung wird der Schlüssel ersetzt. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden, sollte aus Sicherheitsgründen ein Austausch einer oder mehrerer Schlösser erforderlich sein, so trägt die gesamten Kosten der Mieter.
- Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Vermieterin vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin hätte ausdrücklich schriftlich auf dem Mietvertrag ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso Zusagen und Nebenabreden.
- Gerichtsstand ist das Bezirksgericht St. Pölten. Es kommt das österreichische Recht zur Anwendung.
- Sollte einer oder mehrere Punkte dieses Vertrages aus welchen Gründen auch immer nichtig oder unrichtig sein, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt und aufrecht.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur, wenn dadurch eine obliegende Kardinalpflicht nachhaltig verletzt wird. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung der Vermieterin beschränkt auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden. Sonstige Haftungsbeschränkungen der Vermieterin bleiben unberührt.
- Eine Haftung der Vermieterin ist ebenfalls ausgeschlossen für durch Feuer, Rauch, Ruß, Schnee, Wasser, Schwamm, Tierbiss und allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehende Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Mietsache entstanden sind und die Vermieterin es trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung der Vermieterin wegen anfänglicher Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung der Vermieterin wegen Arglist bleibt unberührt.
- Schadenersatzansprüche des Mieters gleich welcher Art, einschließlich solcher aus vorvertraglichem Bereich und unerlaubter Handlung sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Vermieterin oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Lagergebäudes sowie sämtliche zum Lagergebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, sowie Gegenstände Dritter (insbesondere abgestellte Fahrzeuge), die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen.
- Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte (z.B. durch Verkehrsumleitungen, Ausgrabungen, Straßensperrungen, Geräusch-, Geruchs- oder Staubbelästigungen oder ähnliches) begründen unabhängig vom Ausmaß keinen Fehler der Mietsache, soweit sie nicht von der Vermieterin aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Die Vermieterin wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung bekannt gegebener Störungen hinzuwirken.
- Die Vermieterin besteht auf den Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung mit einer Versicherungssumme in der Höhe von mindestens € 1.500.000, -- für den Fall des Regressanspruches im Zusammenhang mit einer der oben genannten Punkte.