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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Zimmel KG, A-3150 Wilhelmsburg, Schlossallee 2/2/4
(im folgenden Zimmel KG genannt)
Version 2.3, Stand 07-02-2008
1. Geltungsbereich
1.1. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem von der Zimmel KG vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Zimmel KG können daher abweichende Erklärungen des Kunden zum Vertragsinhalt werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Zimmel KG.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote seitens der Zimmel KG sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung unserer Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden an die Zimmel KG, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
2.2. Die Zimmel KG ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist oder der Verpflichtungen bei Nachnahmen nicht nachkommen kann.
2.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von unseren Angaben, in Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Zimmel KG hergeleitet werden können. (siehe Punkt 11)
2.4. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Zimmel KG vorbehalten.
2.5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige, ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware auf Kundenwunsch, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.6. Der Liefertermin wird bei Vertragsabschluss vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Zimmel KG oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Zimmel KG mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Die Zimmel KG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die - durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung - länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von der Zimmel KG verschuldet wird.
2.7. Eine Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Zimmel KG zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Endkontrolle der Zimmel KG nicht erkennbar war. Eventuelle Transportschäden oder Fehlmengen müssen der Zimmel KG innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung schriftlich (z.B. per Fax oder E-Mail kundenservice@zimmel.eu) angezeigt werden. Zur schnelleren Abwicklung empfehlen wir die Dokumentation mittels Foto(s), die der E-Mail beigefügt werden können. Bei späterer Bekanntgabe ist jede Kulanzlösung seitens der Zimmel KG ausgeschlossen.
3.2. Unwesentliche Mängel, die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Dies gilt insbesondere für Möbel aus Holz, da es sich hierbei um natürliche gewachsene Rohstoffe handelt. Abweichungen der Oberfläche (Farbe und Struktur) stellen keinen Reklamationsgrund dar. Siehe auch unsere Qualitätshinweise.
3.3. Die Gefahr geht mit der Unterschrift auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Zimmel KG verzögert oder die Ware beim Transport beschädigt wird, geht die Gefahr auch dann auf den Kunden über, vorbehaltlich der beschädigten Teile. Diese werden gemäß 9.4 der AGB umgehend bearbeitet. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer innerhalb Österreichs. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Nachnahmegebühren und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden entsprechend der Angaben in unseren Liefer- und Versandkosten berechnet. Umweltschutzbezogene Aufwendungen sowie auch Gebühren und Abgaben öffentlicher sowie auch nicht öffentlicher Art, wie insbesondere ARA und Urheberrechtsabgaben und sonstige vergleichbare Aufwendungen werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt und fallen nur an, wenn auf diese ausdrücklich hingewiesen wird.
4.2. Die Zimmel KG behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei der Zimmel KG eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.3. Zahlungen sind entsprechend der Angaben im Punkt Zahlungsarten ohne jeden Abzug fällig, mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten und von beiden Seiten bestätigten Sonderkonditionen, wie z. B. 2 % Skonto bei Vorauszahlung. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Die Zimmel KG behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern.
4.4. Die Zimmel KG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Zimmel KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.5. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6. Wenn von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Zimmel KG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Zimmel KG Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.
4.7. Bei Neukunden und in besonderen Fällen behält sich die Zimmel KG das Recht vor, Vorkasse zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von der Zimmel KG bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag.
5.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Zimmel KG hinzuweisen und die Zimmel KG unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Zimmel KG deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
5.3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Zimmel KG nicht gehörenden Waren erwirbt die Zimmel KG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
5.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Zimmel KG an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Zimmel KG zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
5.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Zimmel KG gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
5.6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Zimmel KG ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Zimmel KG ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen der Zimmel KG wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die Zimmel KG darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
5.7. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von der Zimmel KG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Die Zimmel KG über den Test und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
6. Montage
6.1. Die Montage der Waren obliegt dem Kunden selbst.
6.2. Grundsätzlich gilt die Montage der Waren als einwandfrei empfangene Lieferung. Sollte bei der Montage ein vorher nicht erkennbarer Mangel auftreten, so gilt der Punkt 8.4 der AGB und die betreffenden Teile werden für den Kunden kostenlos ausgetauscht bzw. nachgeliefert.
6.3. Bei Beschädigungen durch unsachgemäße Montage, besteht kein Reklamationsanspruch. Eine unsachgemäße Montage wird dadurch definiert, indem die Montage nicht entsprechend der Montageanleitung erfolgt ist, oder anderwärtige Veränderungen vorgenommen wurden, die mit den gekauften Teilen in keinem ursprünglichen Zusammenhang stehen.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen ab Bestelldatum vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn die Ware bis dahin noch nicht versandt wurde, entstehen keinerlei weiterer Verpflichtungen.
7.2. Ist die Ware bereits im Versand, jedoch noch nicht beim Kunden eingetroffen, behält sich die Zimmel KG das Recht vor, die anfallenden Lieferkosten einzubehalten, bzw. bei Nachnahmesendungen nach Eintreffen der Retourware zu verrechnen (siehe Punkt Liefer- und Versandkosten). Bei Vorauszahlung wird dem Kunden umgehend der Rechnungsbetrag abzüglich der angefallen Lieferkosten überwiesen.
7.3. Ist die Ware beim Kunden eingetroffen, kann die Annahme ohne von Gründen verweigert werden. Der Frachtführer sendet die Ware umgehend retour. Es fallen in diesem Fall die doppelten Kosten für Lieferung und Retourlieferung an (siehe Punkt Liefer- und Versandkosten). Im Fall der Vorauszahlung wird der Differenzbetrag umgehend dem Kunden überwiesen. Es entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
7.4. Wurde die Ware vom Kunden angenommen und es ist keine Annahmeverweigerung gem. Punkt 7.3. zustande gekommen, besteht ferner das Recht zum Rücktritt innerhalb von 7 Werktagen ab Übernahmedatum unter der Voraussetzung, dass die Ware in Originalverpackung, unbeschädigt und im selben Zustand zum Versand bereitgestellt wird, wie sie übernommen wurde. Die Organisation des Rücktransportes erfolgt durch den Kunden, muss aber von einem befugten Transportunternehmen durchgeführt werden, um Beschädigungen zu vermeiden.Bei Eintreffen der Ware bei der Zimmel KG wird diese auf etwaige Beschädigungen geprüft, bei Bedarf von einem Gutachter schätzen gelassen. Die tatsächlichen Kosten für den Rücktransport werden vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht, diese können allerdings über den von uns in Liefer- und Versandkosten angegebenen Beträgen abweichen. Der daraus resultierende noch offene Differenzbetrag wird dem Kunden für spätere Bestellungen angerechnet.
8. Gewährleistung
8.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen laut ABGB §§922ff.
8.2. Der Regress lt. ABGB §933b wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Nicht in Schriftform (E-Mail oder Fax) vereinbarte Rücksendungen an die Zimmel KG müssen frei übermittelt werden. Unfrei gesandte Pakete werden nicht angenommen.
8.4. Für den Fall einer mangelhaften Lieferung steht der Zimmel KG das Recht auf zweimalige Nachbesserung wegen desselben Mangels innerhalb einer angemessenen Frist zu. Alle Ersatzteile sind unentgeltlich nach dem Ermessen der Zimmel KG auszutauschen oder neu zu liefern, sofern die Zimmel KG eine gesetzliche Gewährleistung dazu verpflichtet. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware bereits in Verwendung ist. Nachbesserungen werden durch die Zimmel KG veranlasst. Sollte eine Nachbesserung ohne ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Zimmel KG durch Dritte erfolgen, so übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten, die sich aufgrund der Ortsverschiedenheit ergeben (Fahrt, Flug, Technikerkosten, Spesen usw.).
8.5. Die Zimmel KG haftet nicht für Abweichungen in der Farbe und Struktur von Holz- oder Stoffteilen (siehe Punkt Qualität). Weiters werden Ansprüche, die durch Abnützung oder unsachgemäße Behandlung erfolgt sind, wie unter anderem durch Verschmutzung, Beschädigung durch Tiere, etc. abgelehnt. Derartige Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, die Mindestpauschale dafür sind € 25,00.
8.6. Sollte eine Beschädigung durch Selbstverschulden des Kunden entstehen, besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Ersatzteile kostenpflichtig zu bestellen. Unser Kundenservice ist bemüht, umgehend nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Teile nachzuliefern, vorbehaltlich dessen Verfügbarkeit. Über die Kosten der Ersatzteile und Lieferung wird ein individuelles Angebot erstellt.
8.7. Bei Geschäftsabschlüssen der Zimmel KG im Business to Business-Bereich findet das KSchG keine Anwendung.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1. Die Zimmel KG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Zimmel KG von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Zimmel KG von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Zimmel KG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere besteht keine Haftung für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögens- oder Personenschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
10.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.
10.3. Sofern die Zimmel KG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.1. Von der Zimmel KG gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Gesetzen der Republik Österreich bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig bei der entsprechenden österreichischen Behörde erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
11.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis seitens der Zimmel KG, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der Zimmel KG. Embargobestimmungen gemäß internationaler Abkommen oder von internationalen Organisationen verhängt (z. B. UNO) sind striktest einzuhalten.
12. EU-Einfuhrumsatzsteuer
12.1. Soweit der Kunde keine Privatperson, sondern eine Firma ist und seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Zimmel KG ohne gesonderte Anfrage (USTId gilt noch nicht für Privatkunden). Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Zimmel KG zu erteilen.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei der Zimmel KG aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
12.3. Jegliche Haftung von der Zimmel KG aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit seitens der Zimmel KG nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist St. Pölten.
13.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
13.4. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei der Zimmel KG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten seitens der Zimmel KG. Siehe Punkt Datenschutzbestimmung im Shop.
13.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
14. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die zwingenden Bestimmungen des KSchG bei Geschäftsabschlüssen mit Endverbrauchern werden durch die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
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